Datenverwaltung im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren
Rechtlicher Hintergrund und Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung:
Die Rechtsgrundlage für die Datenverwaltungsind die Bestimmungen des Gesetzes CXII. von 2011. über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (Informationsgesetz). Die Rechtsgrundlage für die Datenverwaltungist Ihre Zustimmung gemäß § 5 (1) a) des Informationsgesetzes.
Ziel der Datenverwaltung:
Zweck der Datenverwaltung zur Warenlieferung ist es, Ihnen mit Hilfe unseres Vertragspartners die bestellte Ware entsprechend Ihren Wünschen zu liefern.
Umfang der verarbeiteten Daten:
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
Dauer der Datenverwaltung:
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwaltet die Daten für die Dauer der Lieferung der bestellten Ware.
Datenverwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Waren
Der Datenverarbeiter hilft bei der Lieferung der bestellten Ware auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit dem Datenverwalter. Dabei darf der Datenverarbeiter den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Kunden für die Dauer der Lieferung der bestellten Ware verarbeiten und wird sie danach unverzüglich löschen.